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 Audit berufundfamilie
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Audit berufundfamilie

Der Ablauf des Audit berufundfamilie in 10 Schritten:

Ablauf Audit berufundundfamilie

Schritt 1 - Das Unternehmen bekundet sein Interesse am Audit:

Entscheidet sich das Unternehmen zur Durchführung des Audits, wird mit der im 100% Eigen­tum des Bundes stehenden Familie & Beruf Manage­ment GmbH. (FBG) eine Verein­barung über die Teil­nahme am Audit abge­schlossen. Gleich­zeitig kann auch ein Förderungs­ansuchen für einen fixen Teil­ersatz der externen Beratungs- und Begut­achtungs­kosten, die bis zur Erlan­gung des Grund­zertifi­kates bzw. Zertifi­kates ent­stehen, gestellt werden.
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Schritt 2 - Strategieworkshop:

  Die Auditierung beginnt mit dem Strategieworkshop. Ziel dieses Work­shops ist die gegen­sei­tige Informa­tion und Fest­legung der weiteren zeitlichen und inhaltlichen Vor­gehens­weise (Auswahl der zu audi­tie­renden Unter­nehmens­bereiche, Er­nennung eines Audit­beauf­tragten, zur Ver­fü­gung­stellung von Daten, die für das Audit einen thema­tischen Bezug haben). Neben dem Audi­tor sollen am Strategie­workshop bereits alle repräsen­tativen ent­scheidungs­be­fugten Ver­treter des Unter­nehmens teil­nehmen.
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Schritt 3 - Zusammenstellung einer repräsentativen Projektgruppe:

  Zusammenstellung einer repräsen­tativen, aus mindes­tens 5 maximal 15 Personen beste­henden Projekt­gruppe. Die Mit­glieder sollten aus verschie­denen hierar­chischen Ebenen kommen und im Hin­blick auf Alter, Familien­stand und Beschäf­tigungs­form repräsen­tativ für das Unter­nehmen sein.
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Schritt 4 - Auditierungsworkshop:

  Ziel des eintägigen Auditierungs­workshops ist es, aufgrund des Status quo der bereits vor­han­denen familien­bewussten Maßnahmen und mit Hilfe des Kriterien­kataloges weiter­führende Ziele und Maß­nahmen zur Verwirk­lichung einer familien­bewussten Unter­nehmens­politik zu defi­nie­ren. In diesem Work­shop wird das Audit und der Kriterien­katalog vorge­stellt, sowie kon­krete Ziele und Maß­nahmen erar­beitet und diese in einem Um­setzungs­plan fest­gelegt. Neben dem Auditor, der als Mode­rator und exter­ner Experte durch den Work­shop führt, nehmen am Audi­tie­rungs­work­shop die Mit­glieder der reprä­senta­tiven Projekt­gruppe und der Audit­beauf­tragte teil.
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Schritt 5 - Begutachtung:

  Die vom Auditor bzw. vom Auditbeauftragten erstellten Ergeb­nisse (Doku­men­tation der Audi­tierung) werden spätes­tens 8 Wochen nach dem Audi­tierungs­work­shop der aus­gewähl­ten Zerti­fizie­rungs­stelle bzw. dem Gut­achter zur Begut­ach­tung über­mittelt. Im Rahmen der Begut­achtung vor Ort wird die Ein­haltung der for­malen Kri­terien der Audit-Richt­linien (Ein­haltung der Fristen, Zu­sammen­setzung der Works­hop­gruppen, Vor­liegen der Proto­kolle, Voll­ständig­keit der Doku­men­tation, voll­ständige Behand­lung aller im Kri­terien­katalog enthal­tenen Hand­lungs­felder) über­prüft. Weiters wird begut­achtet, ob die im Rahmen des Audits gesetz­ten Ziele und Maß­nahmen zur Ver­besserung einer familien­bewussten Unter­nehmens­politik hin­reichend und realis­tisch sind.
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Schritt 6 - Grundzertifikat:

Fällt die Beurteilung durch den Gutachter positiv aus, schlägt er das betref­fende Unter­nehmen zur Ver­leihung des Grund­zerti­fikates Audit berufundfamilie vor. Das Grund­zerti­fikat wird dem Unter­nehmen sodann vom zustän­digen Bundes­minister verliehen. Mit der Ver­leihung wird be­schei­nigt, dass sich das Unter­nehmen dem Prozess der Audi­tierung ge­stellt und weiter­führende Ziele und Maß­nahmen zur Verwirk­lichung einer familien­bewuss­ten Personal­politik erar­beitet hat. Diese Ziele und Maß­nahmen sind in den auf die Ver­leihung des Grund­zerti­fikats fol­genden drei Jahren umzu­setzen.
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Schritt 7 - Jährliche Berichterstattung:

  Die Geltungsdauer des Grundzertifikates ist auf drei Jahre be­schränkt. Während dieser Zeit ist einmal jähr­lich ein Zwischen­bericht über die Um­setzung der vor­ge­sehenen Maß­nahmen an die FBG zu über­senden. Vor Ablauf des dritten Um­setzungs­jahres er­stellt das Unter­nehmen einen End­bericht und bereitet die Schluss- oder Re-Audi­tierung vor.
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Schritt 8 - Schluss- oder Re-Auditierungsworkshop:

  Je nach dem, ob sich das Unternehmen für die Beendigung oder Weiter­führung der Audi­tierung ent­schieden hat, ist ein eintä­giges Schluss- bzw. Re-Audi­tierungs­work­shop vorge­sehen. In diesem ist die Über­prüfung der Um­setzung der ver­einbar­ten Ziele und Maß­nahmen vorzu­neh­men und im Falle einer ange­strebten Re-Audi­tierung weiter­führende Ziele und Maß­nahmen zur Verwirk­lichung einer fami­lien­bewussten Personal­politik zu erar­beiten. Der Ablauf des Schluss- bzw. Re-Audi­tierungs­work­shops wird vom Auditor in einem aus­führ­lichen, den Prozess nach­voll­zieh­baren Proto­koll fest­gehalten.
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Schritt 9 - Begutachtung:

  Schließlich erfolgt nach ähnlichen, wie unter Schritt 6 beschriebenen Gesichts­punkten, die Begut­achtung der vorge­nommenen Schluss- oder Re-Auditierung.
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Schritt 10 - Zertifikat:

Fällt die Beurteilung durch den Gutachter positiv aus, schlägt er das betref­fende Unter­nehmen zur Ver­leihung des Zertifi­kates Audit berufundfamilie vor. Das Zerti­fikat wird dem Unter­nehmen sodann vom zustän­digen Bundes­minister für die Dauer von einem Jahr (bei durch­geführter Schluss-Audi­tierung) oder für die Dauer von drei Jahren (bei durch­geführter Re-Audi­tierung) ver­liehen.
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