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Die Abrufarbeit:

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Hier wird dem Arbeitgeber aufgrund von
Einzelarbeitsverträgen das Recht eingeräumt, die Arbeitsleistung des
Arbeitnehmers entsprechend den betrieblichen Anforderungen festzusetzen. Der
Arbeitnehmer arbeitet somit nur dann, wenn Arbeit für ihn anfällt und der
Arbeitgeber ihn abruft. In der restlichen Zeit kann der Arbeitnehmer frei über
seine Zeit verfügen und ist nicht im Betrieb anwesend. Im Gegenzug garantiert
der Arbeitgeber ein vertraglich vereinbartes Arbeitszeitkontingent von einer im
Durchschnitt zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit.
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Welche Vor- bzw. Nachteile hat die Abrufarbeit?
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Vorteile:
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- Optimale Anpassung von Arbeitszeiten an betriebliche Erfordernisse
- Höhere Flexibilität des Arbeitskräfteeinsatzes im Vergleich
zur fest geregelten Teilzeitarbeit möglich
- Kostensenkung durch Reduzierung von
Überstundenzuschlägen und Neueinstellungs- und Entlassungskosten
- Verfügbarkeit von eingearbeiteten
Arbeitskräften kann gesichert werden
- Vorteil für Arbeitnehmer, die verhältnismäßig wenig arbeiten und zudem
relativ frei über die eigene Zeit verfügen können und wollen
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Nachteile:
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- Die großen Freiheiten auf Arbeitgeberseite bezüglich der Abrufmodalitäten können
zu einer erhöhten Unzufriedenheit bei den Arbeitnehmern führen
- Große Abhängigkeit vom Arbeitgeber, da dieser entscheidet, wann der
Arbeitnehmer arbeiten und Geld verdienen kann
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