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Audit berufundfamilie

Häufig gestellte Fragen zum Audit berufundfamilie

Im Zuge der Beratungstätigkeit zum Audit ergeben sich immer wieder Fragen der Unternehmen bezüglich Zweck und Durchführung des Audits. Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen:
Unsere Firma hat bereits viele familienfreundliche Maßnahmen eingeführt, wozu dann noch das Audit?
Zum einen, um die Familienfreundlichkeit des Unternehmens nach außen zu dokumentieren (Werbewirksamkeit für potenzielle Kunden und für die Personalrekrutierung). Zum anderen bietet das Audit die Möglichkeit, die oftmals adhoc eingeführten Maßnahmen auf ihre Akzeptanz und Wirksamkeit im Betrieb zu analysieren, zwischen Führungskräften und Mitarbeitern zu kommunizieren (oftmals sind den Mitarbeitern nicht alle Maßnahmen bekannt!), und unter Moderation eines erfahrenen, externen Beraters weiter zu entwickeln.
Dass sich Familienfreundlichkeit im Unternehmen rechnet, wird heute von keiner in die Zukunft blickenden Firma mehr bestritten. Zu wenig bekannt ist jedoch, dass das Audit ein hervorragendes Instrument zur Analyse, Optimierung und Weiterentwicklung der beabsichtigten oder bereits eingeführten Maßnahmen ist. Dabei wird jedes Unternehmen dort "abgeholt", wo es gerade steht. Es gibt keine Mindeststandards, die vorgegeben sind, um die Zertifizierung zu erreichen (lediglich Maßnahmen aus mindestens 3 Handlungsfeldern sind einzuführen).
Was haben die MItarbeiterInnen vom Audit zu erwarten?
Zumindest soviel wie das Unternehmen selbst (win-win Situation). Optimale Kinderbetreuungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeiten sind die am häufigsten genannten Wünsche der MitarbeiterInnen. Das Audit bietet eine hervorragende Möglichkeit, die anstehenden diesbezüglichen Probleme, unter sachkundiger Moderation eines externen Auditors und unter Beteiligung aller im Betrieb maßgebenden Stellen (Geschäftsleitung, Führungskräfte, Betriebsrat) zu diskutieren und bestimmte Maßnahmen einzuführen oder auch zu verwerfen. Der große Vorteil hierbei liegt darin, dass der Auditor anhand einer Art Checkliste (Kriterienkatalog), alle einschlägigen Maßnahmen aufzeigen und in Bezug auf Praxistauglichkeit bewerten kann.
Wie groß ist der zeitliche Aufwand für das Unternehmen und mit welchen Kosten ist für das Audit zu rechnen?
Für die Grundzertifizierung sind 3 Termine festgelegt: Der Strategieworkshop mit den repräsentativen Entscheidungsbefugten des Unternehmens, der Auditierungsworkshop mit der Projektgruppe, und die Begutachtung des Prozesses durch den Gutachter. Dafür sind etwa 2-2.5 Tage für das Unternehmen zu veranschlagen. Weitere 1-1.5 Tage sind nach Verleihung des Grundzertifikates in den nächsten 3 Jahren für den Schluss- oder Re-Auditierungsworkshop und die Schlussbegutachtung für das Vollzertifikat anzusetzen. Formalitäten mit der Zulassungsstelle werden soweit wie möglich vom Auditor übernommen.
Die vom Ministerium festgelegten Richtpreise für die Auditierung betragen je nach Größe des Unternehmens und erforderliche Auditierungseinheiten bzw.Auditierungsstrukturen.
   - Für die Erst-Auditierung mindestens € 7.000.- bis € 21.000.-
   - Für die Re-Auditierung mindestens € 5.000.- bis € 15.000.-
Hinzu kommen noch die Kosten für die Begutachtung in Höhe von jeweils mind. € 2.250.- bis € 3.000.-
Diese Gesamtkosten reduzieren sich, in Abhängigkeit von der Unternehmens-
größe, um die Förderungssumme in Höhe von € 3.000.- bis € 5.000.- (gilt nicht für öffentliche Einrichtungen / Unternehmen).
In welchen Maßnahmen kann das Audit münden?
In solchen, die vom Unternehmen und deren Mitarbeitern gewünscht sind. Mit Ausnahme der Einführung von je einer Maßnahme in 3 Handlungsfeldern (laut dem dem Audit zugrunde liegenden Kriterienkatalog gibt es 9 Handlungsfelder), ist das Audit zur Gänze offen. Der Ausgangspunkt für das Audit sind die bereits vom Unternehmen eingeführten Maßnahmen. Was zusätzlich kommt, bleibt dem Unternehmen überlassen. Anhand des Kriterienkataloges können alle bekannten und bewährten Maßnahmen (hinsichtlich zB. Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsabläufe und -inhalte, Informations- und Kommunikationspolitik, Führungskompetenz, Personalentwicklung, und Familienservice) innerhalb der Projektgruppe diskutiert werden.
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Ist das Audit eine österreichische "Erfindung"?
Nein, das Audit basiert auf amerikanischen Vorbildern und wurde von der Hertie-Stiftung 1996 in Deutschland entwickelt. Mittlerweile ist es in einem europäischen Audit eingebettet (European Work & Family Audit® seit 2001) und wird neben Deutschland und Österreich (seit 1998) auch in Italien (Südtirol) und Slowenien angeboten. Weitere Länder sind in Vorbereitung.
Das europäische Audi ist das erste europaweit einsetzbare Instrument zur Zertifizierung einer familienbewussten Personalpolitik und entspricht dem österreichischen Audit. Nach positiver Begutachtung erhält das Unternehmen zusätzlich zum Zertifikat Audit berufundfamilie auch das European Work & Family Audit® verliehen. Dies ist insbesondere für international agierende Unternehmen von Interesse.
Ist das Audit auch für kleine Unternehmen geeignet?
Ja, gemäß Richtlinien ist das Audit für alle Unternehmen ab 5 MitarbeiterInnen geeignet. Teilnehmen können Unternehmen aller Branchen, Betriebsgrößen, Rechts- und Unternehmensformen (z.B. Wirtschaftsunternehmen aller Art, gemeinnützige Unternehmen und öffentlicher Dienst) mit Sitz in Österreich.
Vergleicht man die in Österreich auditierten Unternehmen hinsichtlich ihrer Mitarbeiteranzahl , ergibt sich für Kleinbetriebe (bis 49 MA) ein Anteil von ca. 57%, für Mittelbetriebe (50-249 MA) ein Anteil von ca. 20% und für Großbetriebe (ab 250 MA) ein Anteil von ca. 23%. Ganz anders liegt die Verteilung in Deutschland: Kleinbetriebe 12%, Mittelbetriebe 21% und Großbetriebe 67%. (Alle Zahlen mit Stand Ende 2009).
Wie geht es nach dem Abschluss des Auditierungsprozesses weiter?
Nach Abschluss des Auditierungsprozesses (Vorlage der Projektdokumentation und des Umsetzungsplanes an die Zulassungsstelle Familie & Beruf Management GmbH durch den Gutachter) erhält das Unternehmen das Grundzertifikat Audit berufundfamilie inklusive "European Work & Family Audit®" durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Dauer von 3 Jahren verliehen. In dieser Zeit sind die im Umsetzungsplan vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen. Zur Dokumentation des Umsetzungsfortschrittes erfolgt 1x jährlich ein Zwischenbericht des Unternehmens an die Zulassungsstelle. Am Ende der Dreijahresfrist kann sich das Unternehmen in einem Schluss- oder Re-Auditierungsworkshop entscheiden, ob es den Prozess beenden und das Vollzertifikat für die Dauer von einem Jahr oder bei Re-Auditierung, für die Dauer von weiteren 3 Jahren erhalten will.
Beispiel für Grundzertifikat "Audit berufundfamilie >>>